Handicap-Ausbildung
Sie haben eine Behinderung und möchten gern mobil oder nach einer Erkrankung wieder mobil werden.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Behinderten sowie der Wiedermobilmachung nach schweren Erkrankungen (z. B. Schlaganfall).
Der erste Schritt
Sie stellen den Führerscheinantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
Hierfür benötigen Sie:
Zu den Antragsunterlagen gehört ein Gesundheitsfragebogen aufgrund dessen die zuständige Behörde entscheidet ob und in welchem Umfang Gutachten nachgewiesen werden müssen, z. B.
In diesen Gutachten wird z. B. festgelegt welche Voraussetzungen das Schulungsfahrzeug und später auch Ihr eigenes Fahrzeug später haben muss.
Wer ist zuständig für die Gutachten?
Ärztliches Gutachten
Medizinisch-Psyochologische Untersuchung
Technisches Gutachten
· Fahrprobe
TIP: Aufgrund der Vielzahl der Dinge die beachtet werden müssen, planen Sie bitte einen höheren Zeitaufwand ein.
Was muss ich machen, wenn ich vor Stellung des Führerscheinantrages wissen möchte, welche Umbauten ich aufgrund meiner Behinderung benötige?
Wer trägt die Kosten?
Es besteht die Möglichkeit, dass durch Kostenträger ein Teil der Kosten für die Fahrausbildung sowie eventuell benötigte Gutachten und Kosten für den Umbau Ihres Fahrzeuges übernommen werden.
WICHTIG: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Führerscheinantrag gestellt werden.
Was bietet das Handicap-Checkcar?
Das bieten wir Ihnen:
Unser Fahrzeug:
VW Tiguan
Ausstattung:
Ausbildung für Kleinwüchsige nur mit eigenem Fahrezeug mit ergänzter Doppelbedienung möglich