Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Der Gesetzgeber sieht im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz drei sogenannte Kenntnisbereiche vor.
Die vorgeschriebene Dauer der Unterweisung beträgt 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren.
Daher werden fünf sogenannte Module zu jeweils sieben Zeitstunden angeboten, die insgesamt alle Kenntnisbereiche abdecken.
Die Teilnahme wird seit 12.2022 nur noch online bestätigt, Sie erhalten keine Papier - Bescheinigung mehr.
Den Nachweis über die absolvierte Weiterbildung erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei in Form einer Chip-Karte mit Lichtbild.
Die Module finden in der Regel fortlaufend an Samstagen statt. Bei entsprechender Nachfrage bieten wir aber auch Wochenkurse an, so dass ein zeitnaher Erwerb in jedem Fall möglich ist.
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