Begleitendes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren ab 17


Seit dem 1. Oktober 2005 dürfen Fahranfänger schon ab 17 Jahre mit einer Begleitperson Auto fahren



Voraussetzungen:     

Mindestalter

  • 17 Jahre mit Begleitendem Fahren mit 17 ( BF 17 )



 Begleitpersonen: 

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
  • nicht mehr als einen Punkt in Flensburg


Was brauchst Du zur Anmeldung ?

  • Ein biometisches Paßbild
  • Einen Sehtest
  • Einen Erste Hilfe Kurs
  • Kopie vom Personalausweis
  • Die Gebühr für das Straßenverkehrsamt


Ausbildung

Theoretische Ausbildung

  • 12 Unterrichtsstunden a 90 min Grundstoff
  • Bei Vorbesitz eines anderen Führerschein 6 Doppelstunden
  • 2 Unterrichtsstunde a 90 min PKW spezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

  • Übungsfahrten
  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • Grundfahraufgaben


Welche Fahrzeuge darfst Du fahren ? 

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t       (Schaltwagen und Automatik)
  • Gespannemit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder einen Anhänger mit einer z.G. von 750 kg
  • Kraftfahrzeuge der Klasse L
  • Kraftfahrzeuge der Klasse AM

VW T-Roc

VW Golf

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